Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist ein sehr lockerer Zusammenschluss zweier oder mehrerer Partner:innen, der auch ganz ohne Vertrag funktioniert. Das macht sie flexibel, aber auch anfällig, z.B. für die Haftung. Viele Verbraucherinitiativen agieren in dieser Form.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die GbR ist besonders flexibel, was die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages – zur Gründung als auch später – betrifft, denn zwingende gesetzliche Regelungen gibt es kaum. Daher kann sie für unterschiedliche Vorhaben genutzt werden.
  • Zur Gründung einer GbR bedarf es lediglich des Zusammenwirkens zweier Personen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist zwar sinnvoll, für die Entstehung einer GbR aber ebenso wenig notwendig wie eine staatliche Anerkennung. Daher bietet sich die GbR auch für kurzzeitige Vorhaben an.
  • Eine Gesellschaft, die durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet (sogenannte Außen-GbR) ist rechtsfähig; eine Gesellschaft, die allein Bindungen der Gesellschafter:innen untereinander hervorbringt (sogenannte Innen-GbR) dagegen nicht.
  • Als Personengesellschaft ist die GbR in besonderer Weise von ihren Gesellschafter:innen abhängig. Sie bilden den Willen der GbR. Scheidet ein:e Gesellschafter:in aus, führt dies, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, zur Auflösung der Gesellschaft. Ein häufiger Wechsel ist nicht vorgesehen. Die GbR bietet sich daher eher für einen kleinen, eng miteinander verbundenen Personenkreis an. Beschlüsse werden, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, von allen Gesellschafter:innen einstimmig gefasst.
  • Flexibel ist die GbR auch in ihrer Tätigkeit, da es hier keine Trennung zwischen den Gesellschafter:innen und der Geschäftsführung gibt. Aufgaben können aber intern verteilt werden. Die Anstellung einer externen Geschäftsführung ist indes nicht möglich.
  • Die GbR finanziert sich in der Regel durch die Beiträge ihrer Gesellschafter:innen.
  • Bei der GbR haften nach dem Gesellschaftsvermögen die Gesellschafter:innen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
  • Eine GbR kann nicht als gemeinnützig anerkannt werden; sie ist damit nicht steuerlich begünstigt und kann auch Spender:innen keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
  • Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder die Auflösung der GbR können durch die Gesellschafter:innen beschlossen werden.

FAQ

Wie entsteht die GbR?
  • Eine GbR kann bereits durch gemeinsames Handeln mehrerer Personen zur Verwirklichung eines bestimmten Zwecks entstehen.
  • Ggf. Entwurf und Beschluss eines schriftlichen Gesellschaftsvertrags durch die Gründer:innen.
Welche Mindestausstattung ist erforderlich?

Mindestens zwei Gründer:innen.

Kann die GbR gemeinnützig sein?

Nein, Personengesellschaften können nicht als gemeinnützig anerkannt werden.

Wie sieht der Spendenabzug (wenn als gemeinnützig anerkannt) aus?

Es gibt keinen Spendenabzug, da keine Anerkennung als gemeinnützig möglich ist.

Welche notwendigen Organe hat die GbR?

Gesellschafter:innen

Wie sieht das typische Aktionsfeld einer GbR aus?

Die GbR ist für verschiedene, sowohl zeitlich begrenzte als auch unbegrenzte Vorhaben praktikabel, z. B. für Selbsthilfegruppen, Arbeits- und Interessengemeinschaften.

Wie werden Entscheidungen getroffen?

Grundsätzlich durch einstimmigen Beschluss aller Gesellschafter:innen, wenn nicht im Gesellschaftsvertrag anders geregelt.

Wie flexibel kann die GbR agieren?
  • Eine GbR kann sehr flexibel geführt werden, da die Gesellschafter:innen die GbR selbst verwalten.
  • Hier besteht keine Trennung zwischen Entscheidungs- und Geschäftsführungsorgan.
  • Aufgaben können aber intern verteilt bzw. auf einen oder wenige Gesellschafter:innen übertragen werden.
Kann die Satzung der GbR angepasst werden?

Ja, durch Entscheidung der Gesellschafter:innen.

Wie beständig ist die GbR?

Scheidet ein:e Gesellschafter:in aus, führt dies in der Regel zur Auflösung der GbR, wenn nicht der Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung trifft.

Wie erfolgt die Kontrolle in der GbR?

Durch Gegenseitige Kontrolle der Gesellschafter:innen.

Wie finanziert sich die GbR?
  • Hauptfinanzierungsquelle sind in der Regel die Beiträge der Gesellschafter:innen, wie sie im Gesellschaftsvertrag vereinbart sind.
  • Aufgrund der fehlenden Gemeinnützigkeit ist keine Finanzierung über steuerbegünstigte Spenden und nur selten über öffentliche Zuschüsse möglich.

Weiteres Infomaterial stellen wir euch gerne auf Anfrage zur Verfügung. Bitte wendet euch hierfür an initiativen@verbraucherzentrale.nrw.

 

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