Vereinsrecht und Ehrenamt

Wer ein Ehrenamt ausübt, ob im Verein oder einfach so, tut Gutes und bereitet sich selbst viel Freude. Doch sind auch einige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, worauf Ehrenamtler, ein Verein, Vorstand und Mitglieder achten sollten.
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Organisationsformen für ehrenamtliches Engagement

Eine klare Organisationsform für das Engagement bietet einige Vorteile. Und auch wenn eine Gruppe Gleichgesinnter vielleicht auf eine feste Form verzichtet, kann sie rein rechtlich gesehen trotzdem eine Gemeinschaft darstellen. Es ist also gut zu wissen, in welchem Rahmen Sie sich mit Ihrem Einsatz bewegen.

Verfolgen mehrere Personen einen gemeinsamen Zweck, ohne eine Rechtsform zu wählen, dann sind sie eine sogenannte BGB-Gesellschaft. Die BGB-Gesellschaft ist Träger von Rechten und Pflichten, etwa der Steuerpflicht.

In der BGB-Gesellschaft haften alle Mitglieder. Die Haftungsprivilegien für den Verein gelten hier nicht.

Für einen gemeinsam dauerhaften nicht wirtschaftlichen Zweck empfiehlt sich meist die Gründung eines Vereins.

Vereine können „nicht eingetragen“ oder „eingetragen“ sein. Für die Eintragung in das Vereinsregister werden sieben Mitglieder benötigt. Der Vorteil der Eintragung ist vor allem eine Haftungsbeschränkung für handelnde Vereinsmitglieder außerhalb des Vorstands.

Vereine können gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (gemeinnütziger Verein). Eine Anerkennung durch das Finanzamt hat zahlreiche Vorteile.

Der gemeinnützige Verein muss besondere Regeln beachten, zum Beispiel hinsichtlich der Mittelverwendung.

Der Verein, egal in welcher Form, ist Träger von Rechten und Pflichten. Das heißt, er ist rechtsfähig.

Zur Gründung eines Vereins muss eine Satzung beschlossen werden. In dieser müssen Name, Zweck und Sitz des Vereins genannt sein. Weitere Inhalte nach dem Gesetz sind wünschenswert oder zu empfehlen.

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie bestimmt über alle wichtigen Belange. Zu den Hauptaufgaben der Mitgliederversammlung gehören die Bestellung und Kontrolle der Vereinsorgane, insbesondere des Vorstands, Satzungsänderungen und gegebenenfalls die Auflösung des Vereins.

Die Satzung kann die Aufgaben der Mitgliederversammlung erweitern und in Grenzen auch einschränken. Manche Angelegenheiten sind jedoch der Mitgliederversammlung per Gesetz allein vorbehalten (zum Beispiel die Zweckänderung).

Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ des Vereins. Dort müssen die wesentlichen Entscheidungen für den Verein getroffen werden. Einige Entscheidungen im Verein dürfen nur durch die Mitgliederversammlung festgelegt werden.

Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein. Das geschieht, wenn die Satzung es vorsieht, die Belange des Vereins es gebieten oder ein bestimmter Prozentsatz der Mitglieder dies unter Angabe des Grundes verlangt.

Der Vorstand oder eine beauftragte Person muss die Mitgliederversammlung leiten und protokollieren.

Der Vorstand hat die Mitgliederversammlung umfassend über alle Vereinsangelegenheiten zu berichten.

Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand entlasten.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind grundsätzlich bindend. Ein Beschluss muss in der Einladung angekündigt werden.

Es empfiehlt sich, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung in einem Beschlussregister aufzulisten.

Der Vorstand

Die Mitgliederversammlung ist nicht in der Lage, über jedes Detail des Vereinslebens eine Entscheidung zu treffen, die Umsetzung der Beschlüsse zu begleiten und zu kontrollieren sowie die täglichen Geschäfte des Vereins zu führen. Genau dies ist die Aufgabe des Vorstands.

Der Vorstand ist damit ein wichtiges „Organ“ – so der juristische Fachbegriff – des Vereins.

Kein Verein ohne Vorstand. Die laut Satzung vorgesehenen Vorstandsposten müssen immer besetzt sein. Andernfalls muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden.

Vorstand ist, wer den Verein laut Satzung nach außen vertritt (auch „Vorstand“ im Sinne des § 26 BGB genannt). Der Vorstand ist außerhalb der Mitgliederversammlung für alle Vereinsangelegenheiten zuständig (Allzuständigkeit). Dies umfasst unter anderem die gerichtliche und rechtsgeschäftliche Vertretung, Einladung und Organisation der Mitgliederversammlung, Finanzen einschließlich der Steuerangelegenheiten, Datenschutz, Veröffentlichungen des Vereins, Arbeitgeberfunktion, Versicherungs- und Registerangelegenheiten sowie alle Aufgaben, die ihm durch Satzung oder Beschluss der Mitgliederversammlung übertragen wurden – und noch vieles mehr.

Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich im Sinne von unentgeltlich tätig. Er hat einen Anspruch auf Auslagenersatz. Eine Aufwandsentschädigung kann (teilweise sogar steuerfrei) gezahlt werden. Eine Aufwandsentschädigung muss in der Satzung ausdrücklich erlaubt sein.

Der Vorstand arbeitet sorgfältig, verantwortlich und selbstständig. Dieser Maßstab aus der Rechtsprechung stellt hohe Ansprüche an das Handeln des Vorstands.

Der Vorstand haftet für Schäden, die er in seiner Arbeit dem Verein zufügt (Innenhaftung). Der Vorstand haftet für Schäden, die er in seiner Arbeit einem Dritten zufügt (Außenhaftung). Diese Haftung des Vorstands (beide Fälle) ist per Gesetz auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wenn der Vorstand für seine Tätigkeit nicht mehr als 720 Euro erhält. Eine Vereinshaftpflichtversicherung verringert das Risiko weiter.

Im Rahmen der Allzuständigkeit hat der Vorstand viele Einzelpflichten zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem Spendenangelegenheiten, Versicherungsangelegenheiten, Datenschutz, Urheberrecht, Verkehrssicherungspflichten und vieles mehr.

Der Verein und seine Pflichten

Dem Verein obliegt als juristischer Person selbst eine Reihe von Pflichten. Hier muss genau unterschieden werden zwischen den Pflichten, die den Verein (vertreten durch den Vorstand) treffen, und solchen, die Personen im Verein treffen.

Der Verein haftet als juristische Person mit dem gesamten Vereinsvermögen.

Der Verein sollte den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz sicherstellen, wenn dieser nicht bereits per Gesetz besteht.

Der Verein sollte eine Vereinshaftpflichtversicherung haben.

Der Verein muss im Einzelfall prüfen, ob ein weiterer Versicherungsschutz sinnvoll ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Verein als Veranstalter tätig wird.

Den Verein treffen als juristische Person alle Steuerpflichten. Die Steuerpflicht des Vereins umfasst:

  • Ertragssteuern (zum Beispiel Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer),
  • Verkehrssteuern /zum Beispiel Umsatzsteuer, Erb- und Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer, Wett- und Lotteriesteuer) und
  • Besitzsteuer (Grundsteuer)

Der Verein hat für die Einhaltung von Datenschutz und Urheberrecht zu sorgen.

Die Rechtsstellung der Aktiven im Verein

Der erfolgreiche Verein wird in der Praxis von vielen Personen getragen. Dies ist nicht nur der Vorstand. Zu den Säulen des Vereins gehören auch die (einfachen) Mitglieder und die sonstigen Funktionsträger (zum Beispiel Kassenprüfer).

Das Vereinsmitglied kann seine Rechte im Wesentlichen auf der Mitgliederversammlung geltend machen.

Die Satzung legt ergänzend zu den gesetzlichen Grundsätzen die Rechte der Vereinsmitglieder fest.

Das Vereinsmitglied haftet nicht mit seinem persönlichen Vermögen für Verbindlichkeiten des Vereins (keine Durchgriffshaftung).

Das für den Verein handelnde Vereinsmitglied haftet dem Verein in der Regel nicht für Schäden. Sofern Dritte durch die Tätigkeit eines Aktiven geschädigt werden, hat das Vereinsmitglied regelmäßig einen Anspruch gegen den Verein, dass es von der Haftung freigestellt wird.

Eine Vereinshaftpflichtversicherung schützt Aktive im Verein.

Ämter außerhalb des Vorstands (Zum Beispiel Kassenprüfer) führen in der Regel nur dann zur Haftung, wenn wissentlich an einer Schädigung des Vereins mitgewirkt wurde.

Handbuch für Ehrenamtler

Das Handbuch für Ehrenamtler “Vereinsrecht und Ehrenamt“ von Bernd Jaquemoth behandelt neben vereinsrechtlichen Fragen auch die Rechte und Pflichten des ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds. Dazu gehört die steuerliche Behandlung von Zahlungen und Aufwendungen ebenso wie die Haftung des ehrenamtlich Tätigen und seine Absicherung bei Personen- und Sachschäden. Das Handbuch ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und im Online-Shop erhältlich für 12,90 Euro.

Die Initiativenberatung bietet eine Gruppenberatung zum Thema Vereinsrecht an. Eine Anmeldung ist erforderlich unter initiativen@verbraucherzentrale.nrw.

 

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